VORSICHTSHINWEISE FÜR DAS KÄLTEMITTELSYSTEM


BHE071001038W01

Umgang mit Kältemittel

• Keinesfalls Kältemittel- oder Schmiermitteldämpfe der Klimaanlage einatmen. Andernfalls droht eine Reizung von Augen, Nase und Hals. Auch aus Umweltschutzgründen fordern wir die Verwendung von Geräten zum Absaugen/Recycling/Nachfüllen, wenn R-134a aus der Klimaanlage abgelassen wird. Bei einem versehentlichen Entleeren der Anlage den Arbeitsbereich vor der Fortsetzung der Wartungsarbeiten gründlich durchlüften.

• Bei R-134a-Servicegeräten bzw. Fahrzeugklimaanlage keinesfalls eine Druckprüfung oder Leckprüfung mit Druckluft ausführen. Bestimmte Gemische von Luft und R-134a haben sich bei erhöhten Drücken als brennbar erwiesen. Solche Gemische können bei Entzündung zu Personen- oder Sachschäden führen. Weitere Informationen über Gesundheits- und Unfallschutz sind beim Kältemittelhersteller verfügbar.

• Unbedingt Kältemittellecks in der Nähe von offenem Feuer oder anderen Wärmequellen vermeiden. Andernfalls kann bei Wärmekontakt (z.B. im Fall von Zigaretten und Heizkörpern) ein giftiges Gas entstehen. Während der Ausführung von Arbeiten, bei denen Kältemittel austreten kann, ist daher unbedingt dafür zu sorgen, dass offene Flammen gelöscht bzw. alle Wärmequellen entfernt werden und eine ausreichende Belüftung besteht.

• Der Umgang mit flüssigem Kältemittel ist mit Gefahren verbunden. Kältemitteltropfen auf der Haut können an den betroffenen Stellen zu Erfrierungen führen. Daher bei der Handhabung von Kältemittel unbedingt Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Bei Kältemittelspritzern in die Augen die betroffenen Stellen sofort mit sauberem Wasser spülen und dann unverzüglich den Arzt aufsuchen.

Aufbewahren von Kältemittel

• Der Kältemittelbehälter steht unter hohem Druck. Wird er starker Hitze ausgesetzt, besteht Gefahr von Explosion und schweren Verletzungen durch fliegende Metallsplitter und verspritzter Kältemittelflüssigkeit. Das Kältemittel ist bei Temperaturen unter 40°C {104°F} zu lagern.